DSGVO schützt die Privatsphäre
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Mit der DSGVO werden die Rechte und Pflichten von Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, festgelegt.
Die DSGVO schützt die Privatsphäre und den Datenschutz der betroffenen Personen. Die Verordnung legt fest, dass personenbezogene Daten nur auf eine rechtmäßige Weise verarbeitet werden dürfen. Dazu gehört, dass die betroffenen Personen angemessen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden müssen.
Die DSGVO stellt fest, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn es eine Rechtsgrundlage dafür gibt. Dazu gehören Rechtsgrundlagen wie die Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrags oder die Erfüllung rechtlicher Pflichten.
Darüber hinaus schreibt die DSGVO vor, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist. Die Verarbeitung muss auch angemessen, sicher und transparent erfolgen.
Die DSGVO schreibt auch vor, dass die betroffenen Personen das Recht haben, Zugang zu ihren personenbezogenen Daten zu erhalten, diese zu ändern und/oder zu löschen. Darüber hinaus haben sie das Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Die DSGVO schreibt auch vor, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, eine Reihe von Pflichten erfüllen müssen. Dazu gehören unter anderem die Pflicht zur Einhaltung der Grundsätze der Verarbeitung, die Pflicht zur Dokumentation, die Pflicht zur Berichterstattung und die Pflicht zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Die DSGVO schützt die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen, indem sie sicherstellt, dass personenbezogene Daten nur auf eine rechtmäßige Weise verarbeitet werden und die betroffenen Personen angemessen über die Verarbeitung informiert werden.